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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

  • Sie haben ein 14 tägiges Recht auf Stornierungen bzw. Rückgabe bestellter Ballonfahrscheine oder von uns verkaufter Artikel gem. §§ 355, 356 BGB.
    Die Ballonfahrscheine haben eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren.
    Sonderregelung bei Anzahlung für eine Alpenüberquerung: Die Ballonfahrscheine für Alpenüberquerungen haben eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
    Eine Rückgabe der Anzahlung (Stornierung) ist innerhalb von 14-Tagen möglich. Sollte eine anbezahlte Alpenüberquerung nicht angetreten werden, bekommen Sie aus Kulanz ein Wertgutschein in Höhe der Anzahlung ausgestellt. Dieser Wertgutschein hat eine Gültigkeit von 2 Jahren nach Ausstellungsdatum.
    Geschenkkarten sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

  • Mit der Bestellung des Ballonfahrscheines erklärt sich der Käufer einverstanden, dass seine Daten bei der Bavaria Ballonfahrten GmbH entsprechend den jeweiligen Datenschutzgesetzen gespeichert werden. Die Bavaria Ballonfahrten GmbH verpflichtet sich, diese Daten nur zur eigenen Auswertung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

  • Vertragspartner beim Kauf von Ballonfahrscheinen ist die Bavaria Ballonfahrten GmbH und der jeweilige Käufer.

  • Die verkauften Gutscheine berechtigen zur Teilnahme an der sich aus dem Gutschein ergebenden Ballonfahrt; eine Anrechnung des Gutscheins auf eine höherwertige Ballonfahrt ist möglich. Bei einer niederwertigen Ballonfahrt findet eine Barauszahlung des Differenzbetrages nicht statt, sondern es verbleibt ein Restwert auf dem Gutschein, der seine ursprüngliche Gültigkeit behält. Nach Erhalt Ihres Ballonfahrscheins rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer: 08364-986068 an, um einen Starttermin zu vereinbaren. Sollte ein Termin aus Witterungsgründen nicht einzuhalten sein, wird kurzfristig ein neuer Termin vereinbart, bis Termin und Wetter zusammen passen und die Ballonfahrt stattfinden kann. Witterungsbedingte Absagen am Treffpunkt sind sehr selten, generell aber nicht ausgeschlossen. Vereinbaren Sie einfach einen neuen Termin.

  • Am Tag vor Ihrem Ballonfahrttermin rufen Sie uns bitte unbedingt gegen 15.00 Uhr (für Fahrten am Wochenende am Freitag zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr) nochmal an. Bis dahin haben wir eine aktuelle Flugwettervorhersage eingeholt, welche darüber entscheidet, ob wir starten können. Niederschläge, zu starker Wind sowie eventuelle Gewitterwarnungen schließen einen Start aus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Interesse einer schönen und vor allem sicheren Fahrt nur der Pilot entscheiden kann, ob und von welchem Platz gestartet wird. Kurzfristige Absagen sind sehr selten, aber leider nicht ausgeschlossen! Ihrer Sicherheit ist hier der größte Stellenwert eingeräumt.

  • Sollten Sie zum verabredeten Termin verhindert sein, benachrichtigen Sie uns bitte mindestens 48 Stunden (Wochenendfahrten 72 Stunden!!) vorher. Andernfalls sind Sie verpflichtet, eine Ersatzperson zu stellen, ansonsten verfällt Ihr Gutschein ersatzlos. Unsere Ballonfahrscheine sind übertragbar, wir stellen Ihnen keine zusätzlichen Kosten in Rechnung, wenn Sie eine Ersatzperson stellen. Für unpünktliches Erscheinen am Treffpunkt ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Nichterscheinen führt zum ersatzlosen Verlust des bezahlten Ballonfahrscheins.

  • Aus Sicherheitsgründen können Schwangere nicht befördert werden. Nach oben gibt es altersbedingt keine feste Grenze, denn hier ist die individuelle Fitness entscheidend. Jugendliche unter 18 Jahren brauchen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Herz-Kreislauf und Lungenkranke sollten vor dem Start ihren behandelnden Arzt befragen. Bitte informieren Sie uns über eventuelle Behinderungen bzw. Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie, Hüfte ... ). Ältere Personen sollten sich im Gespräch mit uns über ein mögliches Risiko informieren lassen. Die Beförderung kann verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt - der bezahlte Gutschein verfällt in diesem Fall ersatzlos.

  • Kleiden Sie sich bitte so, als wollten Sie bei gleicher Jahreszeit eine Wanderung unternehmen. Unbedingt erforderlich ist festes, absatzloses und knöchelstützendes Schuhwerk. Bei unsachgemäßer Kleidung kann Sie der Ballonführer von der Fahrt ausschließen.

  • Filmen und Fotografieren ist erlaubt, für Kameras, Brillen und Videogeräte können wir jedoch keine Haftung übernehmen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die sichere Verwahrung während der gesamten Ballonfahrt, einschließlich Aufrüstung, Start und Landung sowie den Autofahrten zum Startplatz und vom Landeplatz zurück zum Treffpunkt, verantwortlich. Für Beschädigungen und Verletzungen durch Gerätschaften eines Teilnehmers haftet der diese Gerätschaften mitführende Teilnehmer.

  • Bei den Startvorbereitungen, beim Start selbst, während der Ballonfahrt und insbesondere bei der Landung wird Ihnen der Ballonführer für Ihr ganz persönliches Verhalten Anweisungen erteilen. Allen Anweisungen des Ballonführers muss im Interesse eines reibungslosen und sicheren Fahrtverlaufs Folge geleistet werden. Wenn Sie damit einverstanden sind, wird Sie der Ballonführer aktiv am Auf- und Abrüsten des Ballons beteiligen. Jede helfende Hand ist willkommen.

  • Bitte beachten Sie, dass im Verfolgerfahrzeug nur die Balloninsassen Platz finden. Freunde, Bekannte oder Familienangehörige können aber gern im eigenen Fahrzeug folgen. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass unser Verfolger zur Bergung des Ballons auf Felder oder Wiesen auffahren muss. Wir bitten Sie, eventuell nachfahrende Personen darauf hinzuweisen, dass sie mit Ihren Fahrzeugen jedoch in jedem Falle auf den Straßen / Wegen bleiben sollten.

  • In Einzelfällen kann die Bavaria Ballonfahrten GmbH ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrt-Gesetzes (§ 20 Luft VG) erfüllt für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetzen.

  • Schadensfälle oder Verletzungen sind dem Piloten oder dem durchführenden Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz der Bavaria Ballonfahrten GmbH.

  • Sofern eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Beförderungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.